Branchenzertifikat KomplementärTherapie OdA KT

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im September 2015 die Prüfungsordnung zur Höheren Fachprüfung für KomplementärTherapeut:innen genehmigt.

Das Branchenzertifikat der OdA KT ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Höhere Fachprüfung HFP für Komplementärtherapeut:innen.

Therapeut:innen der AlexanderTechnik SBAT können das Branchenzertifikat über das Gleichwertigkeitsverfahren der OdA KT erwerben.

Folgende Punkte müssen nachgewiesen werden:

  1. Bescheinigungen über die SBAT-Berufsausbildung Methode AlexanderTechnik
  2. Essay zur Identität KomplementärTherapie

BRANCHENZERTIFIKAT KOMPLEMENTÄRTHERAPIE ODA KT

Gleichwertigkeitsverfahren gemäss Reglement der OdA KT

AlexanderTechnik

Nachweise aus der SBAT Berufsausbildung

Identität KomplementärTherapie

Schreiben eines Essays zu ausgewählten Kompetenzen des Berufsbildes KT

Alle Informationen für den Weg zum Branchenzertifikat KomplementärTherapie OdA KT sind zu finden unter

THERAPEUT:IN METHODE ALEXANDERTECHNIK MIT BRANCHENZERTIFIKAT ODA KT

Mit dem Branchenzertifikat KomplementärTherapie OdA KT und einer mindestens 2-jährigen Berufspraxis mit Supervision steht der Weg offen für die Höhere Fachprüfung KomplementärTherapeut:in mit eidg. Diplom.