Branchenzertifikat KomplementärTherapie OdA KT
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im September 2015 die Prüfungsordnung zur Höheren Fachprüfung für KomplementärTherapeut:innen genehmigt.
Das Branchenzertifikat der OdA KT ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Höhere Fachprüfung HFP für Komplementärtherapeut:innen.
Therapeut:innen der AlexanderTechnik SBAT können das Branchenzertifikat über das Gleichwertigkeitsverfahren der OdA KT erwerben.
Folgende Punkte müssen nachgewiesen werden:
- Bescheinigungen über die SBAT-Berufsausbildung Methode AlexanderTechnik
- Essay zur Identität KomplementärTherapie
BRANCHENZERTIFIKAT KOMPLEMENTÄRTHERAPIE ODA KT
Gleichwertigkeitsverfahren gemäss Reglement der OdA KT
AlexanderTechnik
Nachweise aus der SBAT Berufsausbildung
Identität KomplementärTherapie
Schreiben eines Essays zu ausgewählten Kompetenzen des Berufsbildes KT
Alle Informationen für den Weg zum Branchenzertifikat KomplementärTherapie OdA KT sind zu finden unter