Branchenzertifikat KomplementärTherapie OdA KT
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im September 2015 die Prüfungsordnung zur Höheren Fachprüfung für KomplementärTherapeut:innen genehmigt.
Das Branchenzertifikat der OdA KT ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Höhere Fachprüfung HFP für Komplementärtherapeut:innen.
Therapeut:innen der AlexanderTechnik SBAT (Niveau 1) können das Branchenzertifikat über das Gleichwertigkeitsverfahren der OdA KT erwerben.
Folgende Punkte müssen nachgewiesen werden:
- Bescheinigungen über die SBAT-Berufsausbildung Methode AlexanderTechnik
- Essay zur Identität KomplementärTherapie
BRANCHENZERTIFIKAT KOMPLEMENTÄRTHERAPIE ODA KT
Gleichwertigkeitsverfahren gemäss Reglement der OdA KT
AlexanderTechnik
Nachweise aus der SBAT Berufsausbildung Stufe 1
Identität KomplementärTherapie
Schreiben eines Essays zu ausgewählten Kompetenzen des Berufsbildes KT
Alle Informationen für den Weg zum Branchenzertifikat KomplementärTherapie OdA KT sind zu finden unter